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Dr. Nina Ollinger, LL.M. | Rechtsanwältin für Datenschutz

Rechtsanwältin · Datenschutzrecht · DSGVO · Österreich

Dr. Nina Ollinger, LL.M. – Rechtsanwältin für Datenschutzrecht

Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger, LL.M. ist Datenschutzrechts-Expertin
und auf die rechtliche Betreuung von Unternehmen spezialisiert.
Sie berät Unternehmen zu DSGVO und Datenschutzrecht –
von Datenschutzerklärungen, Richtlinien und Datenschutzverträgen
bis zu komplexen Rechtsfragen und datenschutzrechtlichen Auseinandersetzungen.
Bei den Datenschutzprofis verbindet sie anwaltliche Expertise mit der
organisatorischen Datenschutzberatung von Dr. Thomas Ollinger.

  • Rechtsanwältin und Datenschutzrechts-Expertin
  • rechtliche Begleitung von Unternehmen seit 2018 im Datenschutzrecht
  • Beratung und Vertretung bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen
Dr. Nina Ollinger, LL.M. – Rechtsanwältin und Datenschutzrechts-Expertin

Kurzantwort

Wer ist Dr. Nina Ollinger, LL.M.?

Dr. Nina Ollinger, LL.M. ist Rechtsanwältin und Datenschutzrechts-Expertin.
Sie begleitet Unternehmen rechtlich bei DSGVO-Fragen,
erstellt und prüft datenschutzrechtliche Dokumente und Verträge
und berät bei rechtlichen Auseinandersetzungen.

Bei den Datenschutzprofis bringt sie die anwaltliche Perspektive ein.
Gemeinsam mit dem zertifizierten Datenschutzbeauftragten und Unternehmensberater
Dr. Thomas Ollinger können rechtliche Anforderungen
und betriebliche Umsetzung aufeinander abgestimmt werden.

Das Wichtigste in sechs Punkten

Dr. Nina Ollinger auf einen Blick

  • Rechtsanwältin und Datenschutzrechts-Expertin.
  • Rechtliche Begleitung von Unternehmen in Datenschutzfragen seit 2018.
  • Prüfung und Erstellung von Datenschutzerklärungen, Richtlinien und Datenschutzverträgen.
  • Beratung zu DSGVO-Rollen, Rechtsgrundlagen und unternehmerischen Datenschutzfragen.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Begleitung datenschutzrechtlicher Auseinandersetzungen.
  • Enge Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragtem und Unternehmensberater Dr. Thomas Ollinger.

Profil

Rechtsanwältin für Datenschutz und Unternehmensrecht

Datenschutzrecht ist für Unternehmen eng mit Verträgen,
Kundenbeziehungen, Mitarbeitern, Marketing, IT-Systemen
und unternehmerischen Entscheidungen verbunden.

Dr. Nina Ollinger ist auf die ganzheitliche rechtliche Betreuung
von Unternehmen spezialisiert. Datenschutzrecht bildet dabei
seit dem Wirksamwerden der DSGVO einen wesentlichen Beratungsbereich.

Ihre anwaltliche Tätigkeit verbindet Datenschutz mit weiteren
unternehmensrechtlichen Themen – insbesondere dort,
wo Datenverarbeitung Teil von Vertrieb, Marketing,
Vertragsbeziehungen oder digitalen Geschäftsprozessen ist.

Ihr Beratungsansatz:
Datenschutzrecht soll Unternehmen absichern,
ohne den Blick für Geschäftsmodell und praktische Umsetzung zu verlieren.

Anwaltliche Datenschutzberatung

Wobei berät Dr. Nina Ollinger im Datenschutzrecht?

Anwaltliche Unterstützung ist besonders dort wichtig,
wo Rechtsgrundlagen bewertet, Verträge gestaltet,
Haftungsrisiken eingeordnet oder Konflikte gelöst werden müssen.

01

Rechtsgrundlagen

Rechtliche Einordnung von Datenverarbeitungen,
Einwilligung, Vertrag, berechtigten Interessen und gesetzlichen Pflichten.

02

Informationspflichten

Datenschutzinformationen und Datenschutzerklärungen
rechtlich prüfen und an tatsächliche Verarbeitungen anpassen.

03

DSGVO-Rollen

Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter
oder gemeinsame Verantwortlichkeit rechtlich einordnen.

04

Marketing und Kunden

Datenschutzrechtliche Fragen bei Newsletter,
Direktmarketing, Kundenclubs und Datenweitergabe beurteilen.

05

Mitarbeiterdaten

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Personalprozessen,
Bewerbungen, Überwachung und internen Systemen prüfen.

06

Datenschutzkonflikte

Unternehmen bei Beschwerden,
Ansprüchen und datenschutzrechtlichen Auseinandersetzungen begleiten.

Vertragsgestaltung

Datenschutz-Verträge rechtlich sauber gestalten

Viele Datenschutzfragen werden erst dann kritisch,
wenn mehrere Unternehmen, Dienstleister oder Plattformen
an einer Datenverarbeitung beteiligt sind.

Die rechtliche Einordnung entscheidet,
welcher Vertrag oder welche Vereinbarung tatsächlich erforderlich ist.
Eine falsche Bezeichnung kann die tatsächliche DSGVO-Rollenverteilung nicht ersetzen.

  • Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO
  • Vereinbarungen bei gemeinsamer Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO
  • Datenschutzklauseln in Unternehmensverträgen
  • Vertraulichkeits- und Datenweitergaberegelungen
  • Datenschutzrichtlinien und interne Vorgaben
  • rechtliche Prüfung bestehender Datenschutzvereinbarungen

Auseinandersetzungen und Verfahren

Wenn Datenschutz zum Rechtsfall wird

Datenschutzfragen können über die laufende Compliance hinausgehen.
Betroffenenansprüche, Beschwerden, behördliche Verfahren
oder Konflikte zwischen Unternehmen können anwaltliche Vertretung erforderlich machen.

Dr. Nina Ollinger begleitet Unternehmen sowohl außergerichtlich
als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen
bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen.

Ziel ist zunächst eine rechtlich belastbare Einordnung:
Was ist tatsächlich passiert? Welche Rolle hatte das Unternehmen?
Welche Rechtsgrundlage bestand? Welche Dokumentation und Nachweise liegen vor?

Unternehmenspraxis

Datenschutzrecht im wirtschaftlichen Kontext

Datenschutz ist selten ein isoliertes Rechtsgebiet.
In Unternehmen überschneidet es sich laufend
mit Verträgen, Vertrieb, Marketing, Arbeitsrecht und digitalen Geschäftsprozessen.

01

Vertrieb

Kundendaten, CRM, Leads und Partnerstrukturen
müssen rechtlich zur tatsächlichen Vertriebsorganisation passen.

02

Marketing

Datenschutzrecht und Kommunikationsrecht
treffen bei Newsletter, Direktwerbung und Tracking aufeinander.

03

Verträge

Datenverarbeitung zwischen Unternehmen
braucht eine klare Rollen- und Vertragsstruktur.

04

Digitalisierung

Neue Plattformen, Cloud-Dienste und KI-Anwendungen
verändern Datenflüsse und rechtliche Risiken.

Arbeitsweise

Wie geht Dr. Nina Ollinger an Datenschutzfragen heran?

Eine belastbare rechtliche Lösung beginnt mit der tatsächlichen Verarbeitung
und nicht mit einem vorgefertigten Vertragsmuster.

1

Sachverhalt klären

Datenflüsse, Beteiligte, Zwecke,
Verträge und konkrete Fragestellung erfassen.

2

Rechtlich einordnen

DSGVO-Rolle, Rechtsgrundlage,
Pflichten und Risiken bewerten.

3

Lösung gestalten

Vertrag, Information, Stellungnahme
oder weitere rechtliche Schritte passend zur Situation entwickeln.

Erfahrung und Tätigkeit

Datenschutzrecht als Teil ganzheitlicher Unternehmensberatung

Dr. Nina Ollinger ist Rechtsanwältin und Inhaberin ihrer Kanzlei.
Neben Datenschutzrecht liegen ihre unternehmensrechtlichen Schwerpunkte
insbesondere im Vertriebs-, Franchise-, Wettbewerbs- und Markenrecht.

Sie ist als Vortragende und Autorin tätig
und beschäftigt sich seit Einführung der DSGVO intensiv
mit deren praktischen Auswirkungen auf Unternehmen.

  • Rechtsanwältin und Kanzleiinhaberin
  • Datenschutzrechts-Expertin
  • rechtliche Begleitung von DSGVO-Projekten
  • Vertragsgestaltung und rechtliche Prüfung
  • Vorträge und Publikationen zu Rechts- und Datenschutzthemen
  • Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie komplexer Vertriebsstrukturen

Die besondere Kombination

Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragter gemeinsam

Datenschutz besteht gleichzeitig aus Recht,
Organisation und betrieblicher Umsetzung.
Deshalb arbeitet Dr. Nina Ollinger bei den Datenschutzprofis eng mit
Dr. Thomas Ollinger zusammen.

Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Unternehmensberater
bringt Thomas Ollinger die organisatorische und unternehmerische Perspektive ein.
Nina Ollinger ergänzt diese um anwaltliche Rechtsberatung,
Vertragsgestaltung und rechtliche Vertretung.

Dadurch können Unternehmen eine Datenschutzlösung erhalten,
bei der rechtliche Bewertung und praktische Umsetzung
nicht voneinander getrennt werden.

Nina Ollinger
Datenschutzrecht · Verträge · anwaltliche Beratung
Thomas Ollinger
Datenschutzorganisation · Prozesse · Unternehmenspraxis
Gemeinsamer Ansatz
Rechtlich belastbar und praktisch umsetzbar
Österreichweit
Persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz

Passende Themen

Datenschutzrecht mit Dr. Nina Ollinger

Datenschutz-Verträge

Verträge erstellen und prüfen

Datenschutzrollen, Pflichten
und Datenweitergaben rechtlich sauber regeln.

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Auftragsverarbeitung

Art.-28-Verträge richtig gestalten

Auftragsverarbeitung rechtlich einordnen
und Vereinbarungen passend zur tatsächlichen Leistung erstellen.

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Datenschutzerklärung

Informationspflichten rechtlich abbilden

Datenschutzerklärungen an
tatsächliche Verarbeitungen und eingesetzte Dienste anpassen.

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DSGVO Beratung

Recht und Umsetzung verbinden

Datenschutzrechtliche Bewertung
mit organisatorischer Umsetzung abstimmen.

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KMU

Datenschutz für Unternehmen

Rechtlich belastbare und
praxistaugliche Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen.

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Datenschutz-Audit

Rechtliche Schwachstellen erkennen

Bestehende Datenschutzstrukturen
auf Risiken und Handlungsbedarf prüfen.

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Häufige Fragen

FAQ zu Dr. Nina Ollinger und Datenschutzrecht

Ist Dr. Nina Ollinger Rechtsanwältin für Datenschutzrecht?

Ja. Dr. Nina Ollinger, LL.M. ist Rechtsanwältin und Datenschutzrechts-Expertin
und begleitet Unternehmen rechtlich bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen.

Seit wann berät Dr. Nina Ollinger Unternehmen zum Datenschutz?

Sie berät und vertritt Unternehmen seit 2018
in ihren Datenschutzrechtsthemen.

Erstellt Dr. Nina Ollinger Datenschutzerklärungen?

Ja. Zu ihrem Beratungsspektrum gehören
Prüfung und Erstellung von Datenschutzerklärungen
sowie weiteren Datenschutzinformationen.

Prüft sie Auftragsverarbeitungsverträge?

Ja. Auftragsverarbeitungsverträge
und weitere datenschutzrechtliche Vereinbarungen
können rechtlich geprüft und erstellt werden.

Vertritt Dr. Nina Ollinger Unternehmen bei Datenschutzstreitigkeiten?

Ja. Ihre Tätigkeit umfasst auch außergerichtliche
und gerichtliche Begleitung bei datenschutzrechtlichen Auseinandersetzungen.

Berät sie auch zu Marketing und Kundendaten?

Ja. Datenschutzrecht spielt bei Newsletter,
Direktmarketing, CRM, Kundendaten und Datenweitergaben
eine wesentliche Rolle.

Berät Dr. Nina Ollinger auch KMU?

Ja. Ihre anwaltliche Beratung richtet sich unter anderem
an kleine und mittlere Unternehmen
und berücksichtigt deren konkrete Unternehmenspraxis.

Was ist der Unterschied zur Beratung durch Dr. Thomas Ollinger?

Dr. Nina Ollinger ist Rechtsanwältin und übernimmt
die juristische Bewertung, Vertragsgestaltung und rechtliche Vertretung.
Dr. Thomas Ollinger ist Unternehmensberater und zertifizierter Datenschutzbeauftragter
mit Schwerpunkt auf Datenschutzorganisation und betrieblicher Umsetzung.

Arbeiten Nina und Thomas Ollinger gemeinsam an Datenschutzprojekten?

Ja. Dadurch können Unternehmen organisatorische,
unternehmerische und rechtliche Datenschutzfragen
abgestimmt aus einer Hand bearbeiten lassen.

Berät Dr. Nina Ollinger Unternehmen in ganz Österreich?

Ja. Die Beratung kann persönlich,
telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen.

Datenschutz rechtlich absichern

Datenschutzrecht mit Dr. Nina Ollinger, LL.M.

Sie benötigen eine rechtliche Prüfung,
einen Datenschutzvertrag oder anwaltliche Beratung zu einer DSGVO-Frage?
Dr. Nina Ollinger begleitet Unternehmen im Datenschutzrecht.